Das Insolvenzrecht regelt die Folgen, wenn ein Schuldner (Unternehmen, natürliche Person) seine Schulden nicht bezahlen kann. Betroffen sind davon außer dem Schuldner alle Kreditgeber und Lieferanten (persönlich und ihre Sicherheiten), Arbeitnehmer und Gesellschafter. Das Insolvenzverfahren wird i.d.R. durch einen Insolvenzverwalter abgewickelt. Die Insolvenzordnung regelt die Liquidation des Vermögens, aber auch eine mögliche Sanierung in einem förmlichen Verfahren.
Für Verbraucherinsolvenzen ist ein besonderes Verfahren vorgesehen; für alle natürliche Personen auch eine Restschuldbefreiung.