Die Veranstaltung dient der fallbasierten und klausurorientierten Einübung des in der Vorlesung "Handels- und Gesellschaftsrecht" (Prof. Dr. Hellgardt) erlernten Stoffes. Es werden je Einheit ein bis zwei Fälle des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Im Vordergrund steht dabei das Zusammenspiel von bürgerlichem Recht und handels- bzw. gesellschaftsrechtlichen Regelungen und damit das Verorten handels- bzw. gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen in klassischen Zivilrechtsklausuren.