In den Konversationsübungen wird die Technik der juristischen Fallbearbeitung geübt. Die Fallbearbeitungstechnik ist unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Anfänger und Fortgeschrittene. Deshalb darf an den Übungen für Anfänger nur teilnehmen, wer den regelmäßigen Besuch einer Konversationsübung in einem vorhergehenden Semester nachweist.
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