Für seine Verbindlichkeiten haftet der Schuldner mit seinem Vermögen. Das System des Vermögensrechts des BGB (Schuldrecht und Sachenrecht) sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts wird daher durch das Vollstreckungsrecht vollendet. Das Vollstreckungsrecht regelt die einzelnen Vollstreckungsarten, die notwendigen Rechtsbehelfe sowie das Maß des sozial gebotenen Schuldnerschutzes. Als Teil des Vollstreckungsrechts wird traditionell auch der einstweilige Rechtsschutz behandelt.
Zur Vorlesung wird ein Skript ausgegeben.
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