Die Vorlesung besteht aus drei Teilen (Teil I und II: Prof. Fritzsche, Teil III: Prof. Maschmann).
Teil I beginnt bereits in den Einführungstagen ab 06.10. und enthält eine Einführung in das Zivilrecht sowie einen Überblick über die Inhalte des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die Technik der Rechtsanwendung im Zivilrecht. Ferner wird in das wissenschaftliche Arbeiten eingeführt (Recherchen zu Literatur und Rechtsprechung, verfügbare Literatur, korrekte Quellenangaben, Nutzung von Internet und KI). Teil II enthält einen Überblick zum Delikts- und Schadensrecht, d.h. zu den Folgen, die Verletzungen anderer Menschen und ihrer Güter nach dem BGB haben.
Teil III erläutert ausführlich den Allgemeinen Teil des BGB. Dieser findet sich im ersten Buch des BGB und enthält "vor die Klammer gezogen" wichtige Regelungen für das gesamte Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht. Im Mittelpunkt steht dabei die sog. Rechtsgeschäftslehre. Behandelt werden Willenserklärungen und Verträge, wie man sie vornimmt bzw. abschließt, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen es gbit (Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Form, inhaltliche Schranken des Rechtsgeschäfts, Nichtigkeit, Willensmängel), die Stellvertretung, die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fragen des Verbraucherschutzes und einiges mehr. Dabei werden fortlaufend systematische Zusammenhänge mit den anderen Büchern des BGB erschlossen.
Die Technik der Fallbearbeitung im Zivilrecht wird in den -> Konversationsübungen zum GK BGB I erlernt und vertieft. Die regelmäßige Teilnahme an einer dieser "KÜs" ist Voraussetzung für die Teilnahme an der in den GK BGB I integrierten Anfängerübung, in der ein erster Leistungsnachweis (s.u.) erworben werden muss; diese Leistungen sind auch für den LL.B. Digital Law relevant und Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Klausuren im Studienverlauf.
Zur Vorbereitung auf die Abschlussklausur und die Ferienhausarbeit werden auch im Grundkurs selbst immer wieder Fälle zum Stoff gelöst.