Während das Bundesverfassungsgericht von allen Staatsorganen traditionell die höchste Zustimmung in der Bevölkerung genießt, steht die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Mitte der 2020er Jahre erheblich unter Druck. Dies betrifft zum einen das Verhältnis der verschiedenen Verfassungsgerichte zueinander: Das teils komplizierte Zusammenspiel von EGMR, EuGH (wenn man diese als „europäische Verfassungsgerichte“ verstehen will) und BVerfG ist vieldiskutiert. Aber auch die Landesverfassungsgerichte treten gerade im Staatsorganisationsrecht als immer selbstbewusstere Akteure neben das BVerfG. Zudem steht die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System erneut zur Diskussion, wo die Gerichte gegen zukünftige Parlamentsmehrheiten immunisiert werden sollen und Sorge um ihre Funktionsfähigkeit besteht. Die Digitalisierung von Recht und Gesellschaft birgt neue (Verfassungs-)Rechtsprobleme; zugleich fordert sie die Verfassungsgerichte selbst zu einem internen Wandel heraus. Aus zeitgeschichtlicher Perspektive lässt sich schließlich fragen, mit welchen geänderten Rahmenbedingungen die Verfassungsgerichte heute im Vergleich zu den Jahren ihrer Gründung und frühen Blüte konfrontiert sind. Diese und andere Themen bilden den Schwerpunkt des Seminars.