Die Diskriminierungsverbote unterscheiden sich vom allgemeinen Gleichheitssatz dadurch, dass sie Benachteiligungen aufgrund bestimmter Kategorien sanktionieren. Diese Kategorien sind jedoch im Einzelnen hochumstritten: Denn was genau kann heutzutage unter „Rasse“, „Geschlecht“ oder „Behinderung“ im Rechtssinne verstanden werden? Zugleich begründen die Diskriminierungskategorien ein Dilemma: Zwar ist es das erklärte Ziel des Antidiskriminierungsrechts, dass die verpönten Kategorien zukünftig keine Relevanz (mehr) für (rechtliche) Differenzierungen entfalten. Zugleich fordern die Diskriminierungsverbote aber ein (Rechts-)Denken just entlang dieser Kategorien. Gilt es also, die Diskriminierungskategorien schon jetzt zu überwinden und ein postkategoriales Antidiskriminierungsrecht einzufordern?
Das Seminar wird sich diesen und anderen Leitfragen des Antidiskriminierungsrechts widmen. Das Seminar ist für Studienarbeiten den Schwerpunkten 1 (Grundlagen der modernen Rechtsordnung), 4 (Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht bzw. Medizinrecht) und 12 (Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit) zugeordnet. Im vorbereitenden Seminar (auch außerhalb der genannten Schwerpunktbereiche) wird eine Teilnahme ab dem 4. Fachsemester empfohlen.