Das Seminar befasst sich mit dem Konzept der juristischen Person zwischen kirchlichem und staatlichem Recht: Die Studierenden beleuchten das Rechtskonzept aus der Perspektive der jeweiligen Rechtsordnung und arbeiten in dem Seminar zusammen Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus: Ziel ist es insbesondere auch, im Staatskirchenrecht bestehende juristische Personen und ihre Rolle herauszustellen, ein besonderer Schwerpunkt liegt hier auf der religionsverfassungsrechtlichen Kontextualisierung. Die Prüfung erfolgt durch den mündlichen Seminarvortrag zum gewählten Thema und durch eine schriftlich abzufassende Seminararbeit. Das Seminar findet als Blockveranstaltung statt.