Die Vorlesung richtet sich an Studierende der Schwerpunktbereiche 11 und 12. Behandelt werden das Tarifrecht und die damit zusammen-
hängenden Materien: das Recht der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht mit den aktuellen Bezügenzum Recht des Mindestlohns und der Mindestarbeitsbedingungen, sowie das Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht jeweils unter Einbeziehungdes Rechts der EU sowie der EMRK. Im SS 2023 wird dann im Rahmen der Vorlesung "Kollektives Arbeitsrecht II" das Recht der Unternehmens-mitbestimmung un der betrieblichen Mitbestimmung behandelt. Beide Teile können auch in umgekehrter Reihenfolge gehört werden; es sollteaber mit dem ersten Teil begonnen werden.- Koalitionsrecht: Gewerkschaftsbegriff; gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb; Mitgliedschaft in den Koalitionen; Rechtstatsächliches zum Organistionsgrad und zum Aufbau und zur Struktur der Gewerkschaften; historische Entwicklung- Tarifvertragsrecht: Zustandekommen, Inhalt, Wirkung und Beendigung von Tarifverträgen; Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität; Verhältnis zu anderen Rechtsquellen- Arbeitskampfrecht: Streik und EU-Grundfreiheiten; Formen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Streiks- Arbeitsgerichtliches Verfahren: Zuständigkeit, Verfahrensarten und einstweiliger Rechtsschutz
In der ersten Vorlesungsstunde wird ein Skriptum ausgegeben, das die in der Vorlesung gezeigten Schaubilder und Prüfungsschematasowie eine Übersicht der empfehlenswerten Literatur enthält.