Die Vorlesung richtet sich an Studierende der Schwerpunktbereiche 11 und 12. Behandelt werden das Tarifrecht und die damit zusammen-
hängenden Materien: das Recht der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht mit den aktuellen Bezügen
zum Recht des Mindestlohns und der Mindestarbeitsbedingungen, sowie das Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht jeweils unter Einbeziehung
des Rechts der EU sowie der EMRK. Im SS 2023 wird dann im Rahmen der Vorlesung "Kollektives Arbeitsrecht II" das Recht der Unternehmens-
mitbestimmung un der betrieblichen Mitbestimmung behandelt. Beide Teile können auch in umgekehrter Reihenfolge gehört werden; es sollte
aber mit dem ersten Teil begonnen werden.
- Koalitionsrecht: Gewerkschaftsbegriff; gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb; Mitgliedschaft in den Koalitionen; Rechtstatsächliches zum
Organistionsgrad und zum Aufbau und zur Struktur der Gewerkschaften; historische Entwicklung
- Tarifvertragsrecht: Zustandekommen, Inhalt, Wirkung und Beendigung von Tarifverträgen; Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität; Verhältnis
zu anderen Rechtsquellen
- Arbeitskampfrecht: Streik und EU-Grundfreiheiten; Formen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Streiks
- Arbeitsgerichtliches Verfahren: Zuständigkeit, Verfahrensarten und einstweiliger Rechtsschutz
In der ersten Vorlesungsstunde wird ein Skriptum ausgegeben, das die in der Vorlesung gezeigten Schaubilder und Prüfungsschemata
sowie eine Übersicht der empfehlenswerten Literatur enthält.