Die Veranstaltung dient der fallbasierten und klausurorientierten Einübung des in der Vorlesung "Handels- und Gesellschaftsrecht" erlernten Stoffes. Es wird je Einheit ein Fall des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Im Vordergrund steht dabei das Zusammenspiel von bürgerlichem Recht und handels- bzw. gesellschaftsrechtlichen Regelungen und damit das Verorten handels- bzw. gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen in klassischen Zivilrechtsklausuren. Die Veranstaltung gliedert sich in vier Blöcke:
- Grundlagen des Handelsrechts (unternehmerspezifische Regelungen im BGB, Kaufmannsstatus, Anwendungsvoraussetzungen handelsrechtlicher Regelungen; 3 Einheiten)
- Offene Handelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Entstehung, Vertretung der Gesellschaft, Haftung der Gesellschafter; 3 Einheiten)
- Kommanditgesellschaft einschließlich GmbH & Co. KG (Sonderregelungen bei Vertretung und Gesellschafterhaftung; 2 Einheiten)
- Handelsrecht (Abweichungen vom Rechtsgeschäftslehre, des allgemeinen und besonderen Schuldrecht sowie Sachenrecht bei der Beteiligung von Kaufleuten; 4 Einheiten)
Die Übungsfälle stellen dabei auch Bezüge zu den (besonders) klausurrelevanten Regelungen des Vereins- und GmbH-Rechts her. In der letzten Einheit wird ein (größerer) Abschlussfall besprochen.