Ausbildungsziele
Vermittelt werden diejenigen systematischen Kenntnisse über Rechtsbegriffe und Normzusammenhänge, die erforderlich sind, um rechtliche Probleme erkennen und im Gedankenaustausch mit Juristen lösen zu können. Um die Anwendung und Wirkungsweise von Rechtsnormen zu verstehen, wird die juristische Argumentationstechnik anhand zahlreicher Fallbeispiele ausführlich geübt.
Studienorganisation und Studienzyklus
Die Ausbildung erstreckt sich über ein Semester und besteht aus einer zweistündigen Vorlesung „Einführung in das Privatrecht“ und einer zweistündigen begleitenden Übung.
Lehrinhalte
Die Ausbildung umfasst:
1. Grundzüge der ersten drei Bücher des BGB ( = Allgemeiner Teil; Recht der Schuldverhältnisse; Sachenrecht)
2. Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
Die Vorlesung richtet sich in erster Linie an ausländische Studierende (insbesondere aus dem Erasmus-Studentenaustauschprogramm).
Vermittelt werden Grundkenntnisse zum deutschen Privatrecht (Buch 1 - 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [BGB]).
Die Veranstaltung bietet eine Einführung in das deutsche Öffentlichen Recht, insbesondere in das Verfassungsrecht. Im Mittelpunkt steht das Grundgesetz (GG) mit den Schwerpunkten Staatsorganisationsrecht und Grundrechte.
Der Kurs findet jeden Mittwoch von 16 - 18 Uhr (c.t.) im H11 statt.