Termine: 28.04. - 21.07.2024
Zeiten: Montag 16 bis 18 Uhr c.t. - wöchentlich
Hörsaal: tbc
Inhalt:
Das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen wird in Deutschland traditionell Kartellrecht genannt, im Europarecht hingegen "Wettbewerbsrecht".
Es dient dem Zweck, die Existenz von Wettbewrb zwischen Unternehmen auf den Märkten zu gewährleisten, indem es "Wettbewerbsbeschränkungen" untersagt und bekämpft. Daher ist das Kartellrecht für eine marktwirtschaftliche Wettbewerbsordnung von erheblicher Bedeutung. Es verbietet Absprachen zwischen Unternehmen etwa über Preise oder die Verteilung von Kunden und weitere Verhaltensweisen, die den Wettbewerb - meist zum Nachteil der Verbraucher oder allgemeiner der Marktgegenseite - einschränken oder ausschließen. Ferner soll es das Entstehen marktbeherrschender Stellungen durch Unternehmenszusammenschlüsse verhindern, und es unterwirft Unternehmen, die auf andere Weise eine marktbeherrschende Stellung erlangt haben, einer Missbrauchsaufsicht (z.B. bei Gas-, Strom- oder Benzinpreisen, Internetsuchmaschinen, sozialen Netzwerken).
Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich auf EU-Ebene vor allem in Art. 101 ff. AEUV und verschiedenen EU-Verordnungen. Inhaltich weitgehend deckungsgleich sind die nationalen Vorschriften im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie sehen Sanktionen aus dem Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeiten- und Zivilrecht vor. Aktuell spielt der Schadensersatz für die durch Kartelle geschädigten Unternehmen eine große Rolle.
Lehrbücher
•Emmerich/Lange, Kartellrecht, 15. Aufl. 2021
•Lettl, Kartellrecht, 5. Aufl. 2021
•Glöckner, Kartellrecht – Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 3. Aufl. 2021
•(Kling/Thomas, Kartellrecht, 2. Aufl. 2016)
•Beurskens, Lauterkeits- und Kartellrecht, 2. Aufl. 2021
•Dreher/Kulka, Wettbewerbs- und Kartellrecht, 11. Aufl. 2021
Fallbücher
•Alexander, Fälle zum Kartellrecht, 3. Aufl. 2022
•Hönn/Karb, Klausurenkurs im Wettbewerbs- und Kartellrecht, 7. Aufl. 2019