Nach Max Weber ist Herrschaft „[...] die Chance, für einen Befehl
bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden [...].“
Ausgehend von dieser soziologischen Definition sollen
Herrschaftsbeziehungen und Machtverhältnisse in der mittelalterlichen
Gesellschaft und die damit in Verbindung stehenden Institutionen
betrachtet werden. Wer übte Herrschaft aus? In welcher Weise wurde dies
getan? Über wen wurde Herrschaft ausgeübt? Wie wurde Herrschaft
legitimiert? Waren die Herrschenden auch wirklich mächtig, waren sie
also der Weberschen Definition zufolge in der Lage, den eigenen Willen
auch gegen Widerstand durchzusetzen? Und waren demgegenüber die
Beherrschten wirklich ohne Macht? Welche Institutionen sind schließlich
in einer Zeit noch ohne ausgeprägten Staat und modernen
Verwaltungsapparat für die Ausübung von Herrschaft und zwecks
Durchsetzung von Machtansprüchen geschaffen worden? Und aus welchen
Quellen lassen sich mittelalterliche Ansätze zum Aufbau einer
systematischen Verwaltung bis heute greifen?
Mit der Vorlesung wird ein Überblick über Herrschaftskonzeptionen,
Formen der Herrschaftslegitimation, Verrechtlichungen von Herrschaft
sowie Verwaltungsinstrumente in Früh-, Hoch- und Spätmittelalter und die
dabei entstandenen (Schrift)Quellen gegeben. Zu untersuchen – auf
Struktur, Funktion und zeitlichen Wandel – sind daher unter anderem
Konzepte wie Lehnswesen, Grundherrschaft, Königsherrschaft, Reise- und
Residenzherrschaft und Stadtherrschaft.