"Die Vorlesung "Infrastrukturrecht (Energiewirtschaftsrecht)" ermöglicht es Studierenden der Schwerpunktbereiche, mit dem Energiewirtschaftsrecht ein für das Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit zentrales, praktisch bedeutsames Rechtsgebiet genauer kennenzulernen und an dessen Beispiel zugleich Kenntnisse des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zu festigen und zu vertiefen. Kenntnisse im Staatsrecht, im Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Sicherheits- und Polizeirecht werden vorausgesetzt.